Allgemeine Hinweise zur Besteuerung der Einnahmen aus der Performancegebühr (Wohnsitz in Deutschland)

Wie läuft es nun mit der Besteuerung der Einnahmen aus der Peformancegebühr? Uns haben einige Fragen rund um diese Thematik erreicht, die wir (für wikifolio Trader mit Wohnsitz in Deutschland) an den Experten Dr. Tobias Tebben - Partner bei HLB Schumacher in Münster weitergegeben haben.


Gerne stellen wir dir hier seine Antworten (Stand 22.4.2024) als allgemeine Hinweise zur Verfügung. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.


Ich erziele neben den Einnahmen aus der Performancegebühr keine anderen Einkünfte. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung muss abgegeben werden, wenn der Gewinn aus der Performancegebühr EUR 410 übersteigt.


Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben. Für das Jahr 2023 wurde die Frist bis zum 02.09.2024 verlängert. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Frist bis zum 28.02. des zweiten darauf folgenden Jahres. Für das Jahr 2023 wurde die Frist bis zum 02.06.2025 verlängert, wenn die Erklärung von einem Steuerberater abgegeben wird.


Wie muss ich die Einnahmen aus der Performancegebühr versteuern?

Die Einkünfte stellen im Regelfall Gewinneinkünfte dar, die in der Steuererklärung in der Anlage G oder Anlage S zu erklären sind. Etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit (z. B. für Fachliteratur oder EDV) können steuermindernd geltend gemacht werden. Für Fragen zur Gewinnermittlung siehe „Bin ich zur Bilanzierung verpflichtet oder kann ich meinen Gewinn auch nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln?“ oder „In welchem Jahr muss ich meine Performancegebühr angeben?“.


Muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Ja, sofern es sich um gewerbliche Einkünfte handelt, besteht auch eine Gewerbesteuerpflicht. Es gibt jedoch einen Freibetrag in Höhe von EUR 24.500; auf gewerbliche Einkünfte bis zu dieser Höhe wird keine Gewerbesteuer erhoben. Die Gewerbesteuer beläuft sich auf ca. 14 Prozent. Dies ist jedoch abhängig vom individuellen Hebesatz am Wohnort des Traders.

Der Hebesatz ist ein individueller Vervielfältiger der jeweiligen Gemeinde, welcher mit dem Gewerbesteuermessbetrag multipliziert wird. Der Gewerbesteuermessbetrag beträgt 3,5 Prozent vom Gewerbeertrag, vereinfacht vom Gewinn.


Kann ich die Gewerbesteuer auf meine Einkommensteuerzahlung anrechnen?

Die Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dazu ist die Höhe der Gewerbesteuer an der entsprechenden Stelle in der Einkommensteuererklärung einzutragen. Die Anrechnung ist jedoch auf einen Hebesatz von über 400 Prozent begrenzt. Darüber hinausgehende Gewerbesteuer kann nicht angerechnet werden.

Beispiel:

Gewerbeertrag EUR 50.000,00
Gewerbesteuermesstrag EUR 1.750,00
Hebesatz 500 Prozent
Gewerbesteuer EUR 8.750,00
Anrechenbare Gewerbesteuer (400 Prozent) EUR 7.000,00
Belastung durch nicht anrechenbare Gewerbesteuer EUR 1.750,00

Bin ich zur Bilanzierung verpflichtet oder kann ich meinen Gewinn auch nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln?

Solange nicht die Grenzen zur Buchführungspflicht (EUR 600.000 Umsatz oder EUR 60.000 Gewinn) erreicht sind, kann der Gewinn auch in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)ermittelt werden. Dafür muss das Formular „EÜR“ im Rahmen der Steuererklärung ausgefüllt werden.


In welchem Jahr muss ich meine Performancegebühr angeben und wie erstelle ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Bei der EÜR sind die Einnahmen und Ausgaben im Jahr des Zu-/ Abflusses zu erfassen. Die Performancegebühren sind daher im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto anzugeben. Die Einnahmen und Auszahlungen werden streng nach dem jeweiligen Zahlungsdatum aufgelistet. Eine Ausnahme bilden die Abschreibungen für Wirtschaftsgüter (z. B. ein Schreibtisch für die Tätigkeit als Trader) über EUR 800 bzw. EUR 952 (je nach umsatzsteuerlicher Behandlung), diese werden über die Nutzungsdauer verteilt.

Muss eine Bilanz erstellt werden, sind die Einnahmen in dem Zeitpunkt zu erfassen, indem eine Forderung gegen wikifolio (Anspruch auf Auszahlung) besteht. Dies ist aus der Gutschrift von wikifolio zu entnehmen.


Muss ich Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen?

Da wikifolio Schuldner der Umsatzsteuer ist, müssen Sie als Trader keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Es muss jedoch eine Steuererklärung abgegeben werden, in der die Umsätze erklärt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Kleinunternehmerregelung angewendet wird. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung sind jedoch nur wenige Angaben zu machen (nur Zeile 20 und 21 auf Seite 2 des Erklärungsvordrucks).


Wann kann ich die Kleinunternehmerregelung beantragen und ist dies sinnvoll?

Die Kleinunternehmerregelung kann beim Finanzamt beantragt werden, wenn im vorangegangenen Jahr weniger als EUR 22.000 Brutto-Umsatz erzielt wurden und im laufenden Jahr nicht mehr als EUR 50.000 Brutto-Umsatz erzielt werden. Ggf. kann sich der Mehraufwand aus dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnen, weil dann Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht; dies ist im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen.


Ich habe mit meinen Kapitalanlagen Verluste erzielt. Kann ich meine Einnahmen aus der Performance-Gebühr mit den Verlusten verrechnen?

Eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalanlagen mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich. Verluste aus Kapitalanlagen können nur mit Gewinnen aus solchen ausgeglichen werden.


Neben den häufigsten Fragen von Tradern in Bezug auf die Performance-Gebühr von wikifolio geben wir folgende Hinweise:

  • Bei einem geringen Einkommen können die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Abgabe einer Steuererklärung mit weniger als 25 Prozent besteuert werden (Günstigerprüfung).
  • Eine Steuererklärung in Deutschland muss nur abgegeben werden, wenn ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht (unbeschränkte Steuerpflicht) oder wenn Einkünfte aus Deutschland erzielt werden (beschränkte Steuerpflicht).
  • Wird ein Depot im Ausland, z. B. der Schweiz eröffnet und für das Trading genutzt, können die anfallenden Steuern einmalig auf bis zu 2,5 Jahre gestundet werden, da ausländische Banken keine Kapitalertragsteuer einbehalten. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung jedoch zwingend notwendig

Hier erhältst du nochmals alle Antworten in PDF Version. (Stand 22.4.2024)


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Rechenbeispiel: Die Erfolgsprämie in wikifolios

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Die Auszahlung

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